I. Allgemeines
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen, welche Inhalt der einzelnen Verträge werden.
(2) Anders lautende Bedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(3) Die schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch MT.DERM oder die Erbringung einer Lieferung und Leistung durch MT.DERM nebst deren vorbehaltloser Entgegennahme durch den Käufer genügt für die Einbeziehung dieser AGB in das jeweilige Vertragsverhältnis.
(4) Den AGB von MT.DERM entgegenstehende oder von diesen abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn MT.DERM dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(2) Anders lautende Bedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(3) Die schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch MT.DERM oder die Erbringung einer Lieferung und Leistung durch MT.DERM nebst deren vorbehaltloser Entgegennahme durch den Käufer genügt für die Einbeziehung dieser AGB in das jeweilige Vertragsverhältnis.
(4) Den AGB von MT.DERM entgegenstehende oder von diesen abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn MT.DERM dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.
II. Auftragserteilung
(1) Angebote von MT.DERM haben eine Angebotsbindefrist von vier Wochen, wenn nicht anders lautend.
(2) Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, welche für Inhalt und Umfang der Lieferung maßgeblich ist oder wenn MT.DERM die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat.
(2) Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, welche für Inhalt und Umfang der Lieferung maßgeblich ist oder wenn MT.DERM die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat.
III. Preise
(1) Die Preise gelten netto ab Werk (d. h. ohne Zölle und Abgaben) zzgl. Transport- und Verpackungskosten.
(2) Die Preise sind bis zur Rechnungsstellung unverbindlich.
(2) Die Preise sind bis zur Rechnungsstellung unverbindlich.
IV. Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unter Vorkasse, es sei denn, es ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
(2) Eventuelle Verzugszinsen werden mit den banküblichen Zinsen, mindestens jedoch mit acht Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(3) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
(4) Im Export gehen sämtliche Bank- und Akkreditivspesen zu Lasten des Käufers.
(5) Eine Aufrechnung durch den Käufer kann nur erfolgen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig und unbestritten von MT.DERM anerkannt sind.
(6) Entstehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, sind alle offenen Forderungen von MT.DERM sofort fällig. In diesen Fällen ist MT.DERM berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Käufer zu verlangen.
(2) Eventuelle Verzugszinsen werden mit den banküblichen Zinsen, mindestens jedoch mit acht Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(3) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
(4) Im Export gehen sämtliche Bank- und Akkreditivspesen zu Lasten des Käufers.
(5) Eine Aufrechnung durch den Käufer kann nur erfolgen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig und unbestritten von MT.DERM anerkannt sind.
(6) Entstehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, sind alle offenen Forderungen von MT.DERM sofort fällig. In diesen Fällen ist MT.DERM berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Käufer zu verlangen.
V. Lieferzeit
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.
(2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung etwaiger Vorleistungspflichten des Käufers.
(3) Sie enden mit dem Tage, an dem die Ware das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintreten von Umständen höherer Gewalt.
(5) Kommt es im Falle höherer Gewalt zur Stilllegung der Produktion oder zur Unzumutbarkeit der Erfüllung des Vertrages, ist MT.DERM berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
(6) Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
(7) Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Käufer ist MT.DERM von der Lieferverpflichtung befreit.
(8) MT.DERM ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
(2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung etwaiger Vorleistungspflichten des Käufers.
(3) Sie enden mit dem Tage, an dem die Ware das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintreten von Umständen höherer Gewalt.
(5) Kommt es im Falle höherer Gewalt zur Stilllegung der Produktion oder zur Unzumutbarkeit der Erfüllung des Vertrages, ist MT.DERM berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
(6) Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
(7) Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Käufer ist MT.DERM von der Lieferverpflichtung befreit.
(8) MT.DERM ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
VI. Versand und Gefahrenübergang
(1) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Werk (Klausel EXW Incoterms 2010).
(2) Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.
(3) MT.DERM hat das Recht, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern, wobei das Datum der Einlagerung dem Lieferdatum entspricht.
(4) Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
(2) Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.
(3) MT.DERM hat das Recht, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern, wobei das Datum der Einlagerung dem Lieferdatum entspricht.
(4) Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (auch Schadenersatzforderungen) Eigentum von MT.DERM.
(2) Die Ware darf vor endgültiger Bezahlung ohne die Zustimmung von MT.DERM weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden.
(3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt aber alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an MT.DERM ab.
(4) Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber MT.DERM nicht nach, so ist MT.DERM berechtigt, die erteilte Ermächtigung zu widerrufen und vom Sicherungsrecht ist Gebrauch zu machen.
(5) Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht MT.DERM das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, zu.
(6) Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellervorschriften und sonstige Unterlagen, die dem Käufer für die Durchführung der Bestellung oder die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von MT.DERM.
(7) Diese Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellervorschriften und sonstige Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MT.DERM für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
(8) Der Käufer hat Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellervorschriften und sonstige Unterlagen nach Abschluss der Bewertung und nach erfolgter Bestellung innerhalb von vierzehn Werktagen auf eigene Kosten zurückzusenden.
(9) Anderenfalls werden dem Käufer Muster und Produktproben zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist insoweit ausgeschlossen.
(2) Die Ware darf vor endgültiger Bezahlung ohne die Zustimmung von MT.DERM weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden.
(3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt aber alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an MT.DERM ab.
(4) Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber MT.DERM nicht nach, so ist MT.DERM berechtigt, die erteilte Ermächtigung zu widerrufen und vom Sicherungsrecht ist Gebrauch zu machen.
(5) Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht MT.DERM das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, zu.
(6) Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellervorschriften und sonstige Unterlagen, die dem Käufer für die Durchführung der Bestellung oder die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von MT.DERM.
(7) Diese Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellervorschriften und sonstige Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MT.DERM für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
(8) Der Käufer hat Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellervorschriften und sonstige Unterlagen nach Abschluss der Bewertung und nach erfolgter Bestellung innerhalb von vierzehn Werktagen auf eigene Kosten zurückzusenden.
(9) Anderenfalls werden dem Käufer Muster und Produktproben zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist insoweit ausgeschlossen.
IX. Gewährleistung
(1) MT.DERM gewährleistet in Bezug auf Material und Verarbeitung eine Mängelfreiheit der Vertragsprodukte für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Tag des Gefahrenübergangs.
(2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sowie Falschlieferungen hat der Käufer innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gegenüber MT.DERM anzuzeigen.
(3) Unterlässt der Käufer die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt die Ware als vom Käufer akzeptiert, Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Käufer hat die reklamierte Ware nur nach vorheriger Freigabe durch MT.DERM mit dem Prüfbefund in der Originalverpackung an unsere Reklamationsabteilung zur Überprüfung zu übersenden.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung. MT.DERM versendet Austauschprodukte im Garantiefall innerhalb eines Werktages nach schriftlichem Eingang der Reklamation.
(5) Im Falle der Nachlieferung ist der Käufer, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Ersatzes, zur Rückgabe der mangelhaften Sache verpflichtet.
(6) Erweist sich eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als unmöglich oder unzumutbar, ist der Käufer zur Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte berechtigt.
(7) Vorstehende Regelung gilt nicht für Schäden, die in Folge unsachgemäßer Verwendung, mangelhafter Pflege, falscher Anwendung, fehlerhafter Montage, Reparatur oder Wartung durch den Käufer, Dritte oder durch natürliche Abnutzung entstanden sind.
(2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sowie Falschlieferungen hat der Käufer innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gegenüber MT.DERM anzuzeigen.
(3) Unterlässt der Käufer die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt die Ware als vom Käufer akzeptiert, Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Käufer hat die reklamierte Ware nur nach vorheriger Freigabe durch MT.DERM mit dem Prüfbefund in der Originalverpackung an unsere Reklamationsabteilung zur Überprüfung zu übersenden.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung. MT.DERM versendet Austauschprodukte im Garantiefall innerhalb eines Werktages nach schriftlichem Eingang der Reklamation.
(5) Im Falle der Nachlieferung ist der Käufer, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Ersatzes, zur Rückgabe der mangelhaften Sache verpflichtet.
(6) Erweist sich eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als unmöglich oder unzumutbar, ist der Käufer zur Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte berechtigt.
(7) Vorstehende Regelung gilt nicht für Schäden, die in Folge unsachgemäßer Verwendung, mangelhafter Pflege, falscher Anwendung, fehlerhafter Montage, Reparatur oder Wartung durch den Käufer, Dritte oder durch natürliche Abnutzung entstanden sind.
X. Mengendifferenzen
(1) Beanstandungen wegen Mengendifferenzen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
(2) Für den Fall, dass eine Mindermenge geliefert wurde, erfolgt eine Nachlieferung oder Gutschrift in Höhe der fehlenden Menge.
(2) Für den Fall, dass eine Mindermenge geliefert wurde, erfolgt eine Nachlieferung oder Gutschrift in Höhe der fehlenden Menge.
XI. Weiterverkauf im Export
(1) Im Falle des Weiterverkaufes der Ware im Export hat der Käufer zu sichern, dass der neue und jeder weitere Käufer alle zur Kaufsache gehörenden Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen und an der Ware angebrachtem Qualitäts- und Warenzeichen sowie Informationen über bekannte Besonderheiten der Ware erhält.
(2) Der Käufer hat ggf. Übersetzungen anzufertigen.
(3) Der Verkäufer trägt die Verantwortung bezüglich aller rechtlichen und sonstigen Abweichungen gegenüber den Gegebenheiten der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Käufer hat ggf. Übersetzungen anzufertigen.
(3) Der Verkäufer trägt die Verantwortung bezüglich aller rechtlichen und sonstigen Abweichungen gegenüber den Gegebenheiten der Bundesrepublik Deutschland.
XII. Haftung
(1) MT.DERM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
(2) Hierbei ist die Haftung auf die gesetzliche Vertretung und leitende Erfüllungsgehilfen beschränkt.
(3) Die Haftung für Handlungen einfacher Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
(4) MT.DERM haftet beim Vorliegen einer zur Vertragserfüllung ausschlaggebenden vorsätzlichen Pflichtverletzung (Kardinalpflichtverletzung), welche nicht vorhersehbar und vertragstypisch ist.
(5) Eine Haftung von MT.DERM bei anfänglicher Unmöglichkeit ist ausgeschlossen, ebenso wie die Haftung für normale und leichte Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten.
(6) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr gerechnet ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
(7) Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(2) Hierbei ist die Haftung auf die gesetzliche Vertretung und leitende Erfüllungsgehilfen beschränkt.
(3) Die Haftung für Handlungen einfacher Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
(4) MT.DERM haftet beim Vorliegen einer zur Vertragserfüllung ausschlaggebenden vorsätzlichen Pflichtverletzung (Kardinalpflichtverletzung), welche nicht vorhersehbar und vertragstypisch ist.
(5) Eine Haftung von MT.DERM bei anfänglicher Unmöglichkeit ist ausgeschlossen, ebenso wie die Haftung für normale und leichte Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten.
(6) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr gerechnet ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
(7) Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
XIII. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin.
(2) Es gilt deutsches Recht unter ausdrücklichen Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin.
(4) Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
(5) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(6) Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommendes Ergebnis, rechtswirksam wird.
(2) Es gilt deutsches Recht unter ausdrücklichen Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin.
(4) Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
(5) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(6) Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommendes Ergebnis, rechtswirksam wird.
MT.DERM GmbH . Blohmstrasse 37-61 . 12307 Berlin | Germany
Berlin, der 30. April 2020
Berlin, der 30. April 2020