Menschen tätowieren sich seit der Antike, in vielen verschiedenen Kulturen und aus unterschiedlichen Gründen lassen sich seit je her die Menschen verschönern. So wie sich die Menschheit weiterentwickelt hat, haben sich auch die Maschinen weiterentwickelt und der Kult sich geändert. Von der Kunst, welche nur gut aussehen soll, bis hin zur Geschichte des Menschen auf dem Körper. Auch das Wissen um die gesundheitlichen Folgen ist gestiegen.
Daher steigen die nationalen und internationalen gesetzlichen Anforderungen an Tattoo-Maschinen und -Instrumente sowie an kommerzielle Farbmaterialprodukte ständig. Eine spezifische Verordnung zu in die Haut injizierbare Tattoo-Farben in der Europäischen Union besteht bisher nicht. Die Europäische Kommission (EK) hat die Notwendigkeit einer harmonisierten Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit von Tattoo-Farben und der Marktüberwachung durch die Regulierungsbehörden erkannt.
Neben dem offiziellen Plan A zur zukünftigen Regulierung von Tattoo und Permanent Make-up-Farben mit einem Restriktionsdossier nach Anhang XV der REACH-Verordnung hat die EG einen weiteren Plan B zur Regulierung von Tattoo-Farben und Tattoo-Equipment nach der neuen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) initiiert. Im Gegensatz zur ehemaligen Medizinprodukte-Richtlinie (MDD) umfasst der Geltungsbereich der MDR Produkte ohne medizinischen Verwendungszweck, auch Tattoo-Produkte. Diese sind derzeit ausdrücklich vom Anwendungsbereich des MDR ausgeschlossen, was darauf hindeutet, dass sie zumindest für die Aufnahme in Betracht gezogen wurden.
Cheyenne wirkt federführend beim Eruieren einer Lösung mit und durch die Produktion unter medizinischen Standards erreichen wir genau die Vorgaben, welche herrschen müssen.
Hier ist die aktuelle Präsentation unseres Qualitätsmanagers bei der ECTP 2019 in der Schweiz.